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28.01.2026

Smart-Home-Technik & Monitoring 2026

Welche sind die Technik-Tools, die selbstständiges Altern in Deutschland realistisch unterstützen

Selbstbestimmt zuhause leben – möglichst lange und möglichst sicher: Das ist 2026 für viele ältere Menschen in Deutschland das zentrale Ziel. Smart-Home-Technik und Monitoring können dabei helfen, Alltagssicherheit zu erhöhen, Angehörige zu entlasten und Gesundheitsrisiken früher zu erkennen – wenn man Systeme klug auswählt und Datenschutz ernst nimmt.

Der Klassiker, der 2026 bleibt: Hausnotruf + Sensor-Add-ons

Ein Hausnotruf ist in Deutschland weiterhin die niedrigschwelligste Sicherheitslösung: Basisstation + Funksender (Knopf). Die Verbraucherzentrale beschreibt das System und betont, dass ab Pflegegrad 1 die Pflegekasse den Basistarif für den Hausnotruf übernimmt.

Viele Anbieter bieten Zusatzfunktionen, z. B. Sensoren, die (je nach System) Sturz, Rauch oder offene Haustür melden können. Wichtig: Das ist nicht automatisch in jedem Basistarif enthalten, sondern hängt vom jeweiligen Tarif/Setup ab.

  • Wenn Pflegegrad vorhanden: Start mit Hausnotruf (Basissicherheit) und erst danach Sensorik ergänzen.

  • Wenn „Sturz“ das Hauptthema ist: Anbieter gezielt nach automatischer Sturzerkennung fragen – und klären, ob das wirklich erkannt wird oder ob es nur „Inaktivitäts-Alarm“ ist (das sind zwei unterschiedliche Dinge).

Smartwatch/Tracker: Mobile Sicherheit – aber nur mit Einwilligung & klarer Erwartung

Wearables können als mobiles Notrufgerät dienen (SOS-Taste), und GPS-Ortung ist bei vielen Modellen möglich. Die Verbraucherzentrale weist explizit darauf hin, dass man die Ortung vorher mit der betroffenen Person besprechen und eine Einwilligung einholen soll.

  • Für Menschen mit Weglauf-/Orientierungsrisiko (z. B. Demenz): Geofencing (definierter Umkreis) nur einsetzen, wenn rechtlich/ethisch sauber geklärt und von der betroffenen Person bzw. rechtlicher Vertretung gedeckt. (Die VZ betont die Einwilligung als zentrale Bedingung.)

Gesundheits-Monitoring zuhause: Blutdruck & Co. – der Nutzen steht und fällt mit Datenschutz

Moderne Blutdruckmessgeräte können Werte per Bluetooth/WLAN ans Smartphone übertragen; die Verbraucherzentrale erklärt zudem, dass Daten dabei oft in der Cloud gespeichert werden und Datenschutz damit relevant wird.

  • Geräte wählen, bei denen du Cloud-Speicherung deaktivieren kannst oder die klar erklären, wo gespeichert wird und wer Zugriff hat.

  • Für Familien: Ein einfaches Ritual ist oft besser als High-Tech – z. B. 2–3 Messungen pro Woche + klare Grenzwerte, ab wann ärztlich Rücksprache gehalten wird.

„Smart Home“ im engeren Sinn: Licht, Herd, Türen – datenschutzarm ist hier ein Vorteil

Für ältere Menschen sind Orientierungslichter, Bewegungsmelder, Herdabschaltautomatik oder Alarmanlagen oft die stärksten „No-Regret“-Investitionen. Die Verbraucherzentrale betont, dass Systeme, die nur mit Bewegungsmeldern arbeiten (ohne personenbezogene Daten), datenschutzseitig vergleichsweise unbedenklich sein können.

Die 3 sinnvollsten „Sicherheits-Automationen“

  1. Flur-/Bad-Nachtlicht per Bewegungsmelder (Sturzprävention im Alltag)

  2. Herdabschaltung (Risiko bei Vergessen/Übermüdung)

  3. Tür-/Fenster-Signal (z. B. „Tür offen“-Hinweis) – aber ohne Kamera, wenn möglich

IT-Sicherheit 2026: Smart Home ist nur so gut wie seine Updates

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) behandelt Smart-Home-Geräte im Kontext der allgemeinen IT-Sicherheitslage (Lageberichte) und veröffentlicht zudem verbrauchernahe Hinweise (z. B. in seinen Newslettern) sowie Studien im Bereich digitaler Verbrauchermarkt.

Minimal-Security-Check (ohne Nerd-Level)

  • Nur Geräte kaufen, die regelmäßig Updates bekommen (und idealerweise eine klare Update-Politik nennen).

  • Router/WLAN absichern (starkes Passwort, aktuelle Firmware).

  • Für viele Haushalte sinnvoll: Smart-Home-Geräte in ein separates WLAN/Gastnetz setzen (reduziert Risiko, falls ein Gerät unsicher ist).

Finanzierung & Kasse: Was 2026 „amtlich“ sicher gilt

Für Pflegebedürftige enthält die BMG-Übersicht „Leistungsansprüche 2026“ u. a.:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro/Monat.

  • Technische Pflegehilfsmittel: grundsätzlich 100 % Kostenübernahme, unter bestimmten Voraussetzungen mit Zuzahlung 10 % (max. 25 Euro je Hilfsmittel).

Das bedeutet nicht, dass „jedes Smart-Home-Gadget“ automatisch bezahlt wird. Aber es ist die belastbare Grundlage, um zu prüfen, ob ein konkretes System als (technisches) Pflegehilfsmittel anerkannt/erstattungsfähig ist.

  • Immer zweigleisig denken:
    (a) Was steigert Sicherheit sofort (Licht/Herd/Tür) – meist privat finanziert.
    (b) Was ist potenziell pflegekassenrelevant (Hausnotruf, bestimmte technische Hilfsmittel) – mit Antrag/Verordnung/Begründung, je nach Fall.

Monitoring bei chronischen Erkrankungen: Telemonitoring ist real – aber indikationsgebunden

Für Herzinsuffizienz existiert eine rechtsverbindliche G-BA-Regelung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz wurde beschlossen und ist in der Methoden-Richtlinie verankert

  • Wenn Herzinsuffizienz vorliegt: in Kardiologie/Praxis konkret fragen, ob Telemonitoring angeboten wird und welche Kriterien gelten – das ist deutlich belastbarer als „Wearable-Selbsttracking“ ohne Versorgungseinbindung.

Zusammenfassung

Smart Home & Monitoring funktionieren 2026 in Deutschland dann gut, wenn sie:

  • datenschutzarm starten (Bewegungslicht, Herdschutz),

  • bei erhöhtem Risiko Hausnotruf/Notfallkette sauber aufsetzen,

  • Gesundheitsmonitoring nur dort einsetzen, wo es wirklich in Versorgung/Entscheidungen mündet,

  • und IT-Sicherheit/Updates als Teil des Systems verstehen.