Smart-Home-Technik & Monitoring 2026
Welche sind die Technik-Tools, die selbstständiges Altern in Deutschland realistisch unterstützen
Selbstbestimmt zuhause leben – möglichst lange und möglichst sicher: Das ist 2026 für viele ältere Menschen in Deutschland das zentrale Ziel. Smart-Home-Technik und Monitoring können dabei helfen, Alltagssicherheit zu erhöhen, Angehörige zu entlasten und Gesundheitsrisiken früher zu erkennen – wenn man Systeme klug auswählt und Datenschutz ernst nimmt.
Der Klassiker, der 2026 bleibt: Hausnotruf + Sensor-Add-ons
Ein Hausnotruf ist in Deutschland weiterhin die niedrigschwelligste Sicherheitslösung: Basisstation + Funksender (Knopf). Die Verbraucherzentrale beschreibt das System und betont, dass ab Pflegegrad 1 die Pflegekasse den Basistarif für den Hausnotruf übernimmt.
Viele Anbieter bieten Zusatzfunktionen, z. B. Sensoren, die (je nach System) Sturz, Rauch oder offene Haustür melden können. Wichtig: Das ist nicht automatisch in jedem Basistarif enthalten, sondern hängt vom jeweiligen Tarif/Setup ab.
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Wenn Pflegegrad vorhanden: Start mit Hausnotruf (Basissicherheit) und erst danach Sensorik ergänzen.
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Wenn „Sturz“ das Hauptthema ist: Anbieter gezielt nach automatischer Sturzerkennung fragen – und klären, ob das wirklich erkannt wird oder ob es nur „Inaktivitäts-Alarm“ ist (das sind zwei unterschiedliche Dinge).
Smartwatch/Tracker: Mobile Sicherheit – aber nur mit Einwilligung & klarer Erwartung
Wearables können als mobiles Notrufgerät dienen (SOS-Taste), und GPS-Ortung ist bei vielen Modellen möglich. Die Verbraucherzentrale weist explizit darauf hin, dass man die Ortung vorher mit der betroffenen Person besprechen und eine Einwilligung einholen soll.
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Für Menschen mit Weglauf-/Orientierungsrisiko (z. B. Demenz): Geofencing (definierter Umkreis) nur einsetzen, wenn rechtlich/ethisch sauber geklärt und von der betroffenen Person bzw. rechtlicher Vertretung gedeckt. (Die VZ betont die Einwilligung als zentrale Bedingung.)
Gesundheits-Monitoring zuhause: Blutdruck & Co. – der Nutzen steht und fällt mit Datenschutz
Moderne Blutdruckmessgeräte können Werte per Bluetooth/WLAN ans Smartphone übertragen; die Verbraucherzentrale erklärt zudem, dass Daten dabei oft in der Cloud gespeichert werden und Datenschutz damit relevant wird.
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Geräte wählen, bei denen du Cloud-Speicherung deaktivieren kannst oder die klar erklären, wo gespeichert wird und wer Zugriff hat.
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Für Familien: Ein einfaches Ritual ist oft besser als High-Tech – z. B. 2–3 Messungen pro Woche + klare Grenzwerte, ab wann ärztlich Rücksprache gehalten wird.
„Smart Home“ im engeren Sinn: Licht, Herd, Türen – datenschutzarm ist hier ein Vorteil
Für ältere Menschen sind Orientierungslichter, Bewegungsmelder, Herdabschaltautomatik oder Alarmanlagen oft die stärksten „No-Regret“-Investitionen. Die Verbraucherzentrale betont, dass Systeme, die nur mit Bewegungsmeldern arbeiten (ohne personenbezogene Daten), datenschutzseitig vergleichsweise unbedenklich sein können.
Die 3 sinnvollsten „Sicherheits-Automationen“
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Flur-/Bad-Nachtlicht per Bewegungsmelder (Sturzprävention im Alltag)
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Herdabschaltung (Risiko bei Vergessen/Übermüdung)
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Tür-/Fenster-Signal (z. B. „Tür offen“-Hinweis) – aber ohne Kamera, wenn möglich
IT-Sicherheit 2026: Smart Home ist nur so gut wie seine Updates
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) behandelt Smart-Home-Geräte im Kontext der allgemeinen IT-Sicherheitslage (Lageberichte) und veröffentlicht zudem verbrauchernahe Hinweise (z. B. in seinen Newslettern) sowie Studien im Bereich digitaler Verbrauchermarkt.
Minimal-Security-Check (ohne Nerd-Level)
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Nur Geräte kaufen, die regelmäßig Updates bekommen (und idealerweise eine klare Update-Politik nennen).
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Router/WLAN absichern (starkes Passwort, aktuelle Firmware).
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Für viele Haushalte sinnvoll: Smart-Home-Geräte in ein separates WLAN/Gastnetz setzen (reduziert Risiko, falls ein Gerät unsicher ist).
Finanzierung & Kasse: Was 2026 „amtlich“ sicher gilt
Für Pflegebedürftige enthält die BMG-Übersicht „Leistungsansprüche 2026“ u. a.:
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro/Monat.
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Technische Pflegehilfsmittel: grundsätzlich 100 % Kostenübernahme, unter bestimmten Voraussetzungen mit Zuzahlung 10 % (max. 25 Euro je Hilfsmittel).
Das bedeutet nicht, dass „jedes Smart-Home-Gadget“ automatisch bezahlt wird. Aber es ist die belastbare Grundlage, um zu prüfen, ob ein konkretes System als (technisches) Pflegehilfsmittel anerkannt/erstattungsfähig ist.
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Immer zweigleisig denken:
(a) Was steigert Sicherheit sofort (Licht/Herd/Tür) – meist privat finanziert.
(b) Was ist potenziell pflegekassenrelevant (Hausnotruf, bestimmte technische Hilfsmittel) – mit Antrag/Verordnung/Begründung, je nach Fall.
Monitoring bei chronischen Erkrankungen: Telemonitoring ist real – aber indikationsgebunden
Für Herzinsuffizienz existiert eine rechtsverbindliche G-BA-Regelung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz wurde beschlossen und ist in der Methoden-Richtlinie verankert
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Wenn Herzinsuffizienz vorliegt: in Kardiologie/Praxis konkret fragen, ob Telemonitoring angeboten wird und welche Kriterien gelten – das ist deutlich belastbarer als „Wearable-Selbsttracking“ ohne Versorgungseinbindung.
Zusammenfassung
Smart Home & Monitoring funktionieren 2026 in Deutschland dann gut, wenn sie:
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datenschutzarm starten (Bewegungslicht, Herdschutz),
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bei erhöhtem Risiko Hausnotruf/Notfallkette sauber aufsetzen,
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Gesundheitsmonitoring nur dort einsetzen, wo es wirklich in Versorgung/Entscheidungen mündet,
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und IT-Sicherheit/Updates als Teil des Systems verstehen.
