Unterstützung in den eigenen Vier Wänden

 

Sie möchten, als pflegender Angehöriger, ein- oder zweimal in der Woche eine Auszeit nehmen? Einfach mal spazieren gehen, oder sich mit FreundInnen und Bekannten treffen? Sie sehnen sich danach, regelmässigen Freizeitaktivitäten nachzugehen?

Wir unterstützen Sie dabei!

In der Zeit Ihrer Abwesenheit bleiben wir bei der zu betreuenden Person. Hier ist die Individualität wichtig. Wir lesen vor, spielen Spiele, üben Alltagstätigkeiten. Kleine Spaziergänge sind natürlich auch möglich – je nach Interesse und Wunsch des Patienten.

Leistungen zur Angebotserweiterung

In NRW gehören folgende Leistungen zur Angebotserweiterung
  • Reinigen der Wohnung
  • Einkauf von Waren des täglichen Lebens
  • Holen und Bringen der Wäsche von und zur Reinigung
  • Anlieferung von Speisen
  • Übernahme von Botengängen (zum Beispiel zur Apotheke oder Post.)
  • Organisation und Erledigung von Behördengängen und Behördenangelegenheiten
  • Organisation erforderlicher Arztkonsultationen
  • Telefonische Kontaktaufnahme und Gespräche vornehmlich unter Nutzung digitaler Kommunikationswege

Andere Bundesländer, wie Sachsen, haben bisher nur einen geringeren Umfang in ihren Verordnungen dokumentiert. Hier sollte ggf. bei den Kassen nachgefragt werden, ob fehlende, aber benötigte Hilfestellungen abrechenbar sind.

Hilfe bei der Beantragung von Rückerstattungen

Personen ab Pflegegrad 1 können einen Entlastungsbetrag von €125 monatlich beantragen. Den Betrag gibt es seit 2019 und ergibt jährlich einen Betrag von 1.500€/Jahr. Das monatliche Entlastungsbudget dient zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Achtung:

Wird der Entlastungsbetrag nicht in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch erst ab dem 01.07. des Folgejahres. D.h., Sie können Leistungen, die Sie in diesem Jahr in Anspruch nehmen, bis zum 30.06. des kommenden Jahres bei der Pflegeversicherung einreichen.

 

Hier finden Sie Details zu den Bestimmungen:
§ 4 SGB XI Art und Umfang der Leistungen

Noch Fragen?

Wir sind für Sie da!

Sie können uns zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichen. Gerne stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen bei Rückfragen jederzeit beratend zur Seite. Wir von ovital freuen uns auf Sie!

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