Wenn ein Familienmitglied plötzlich auf Pflege angewiesen ist, stehen Angehörige oft vor einem Berg an Fragen: Was braucht die pflegebedürftige Person wirklich? Welche Leistungen stehen ihr zu? Und wer übernimmt die Kosten? Besonders die Unterscheidung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege sorgt häufig für Unsicherheit. Dabei ist genau dieses Wissen entscheidend, um die richtige Unterstützung zu organisieren. Als Pflegedienst in Dortmund begleiten wir täglich Menschen und ihre Angehörigen durch genau diese Fragen. Wer darüber hinaus eine betreute Wohnform sucht, findet in der Demenz WG in Dortmund eine unterstützende Option.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was versteht man unter Grundpflege?
- Wann wird Behandlungspflege notwendig?
- Wer übernimmt die Kosten?
- Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Grundpflege meint die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
- Behandlungspflege bezeichnet medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden müssen.
- Die Kosten für die Grundpflege trägt in der Regel die Pflegekasse, während die Behandlungspflege über die Krankenkasse abgerechnet wird.
- Beide Pflegeformen können kombiniert erbracht werden und schließen sich nicht gegenseitig aus.
Was versteht man unter Grundpflege?
Die Grundpflege bildet das Fundament der häuslichen Pflege. Sie umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, den Alltag eines pflegebedürftigen Menschen zu strukturieren, seine Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten und seine Würde zu wahren. Dabei geht es nicht um medizinische Eingriffe, sondern um die menschliche Begleitung im Tagesablauf.
Was versteht man unter Grundpflege konkret? Sie setzt überall dort an, wo alltägliche Handgriffe allein nicht mehr möglich sind, sei es durch körperliche Einschränkungen, kognitive Beeinträchtigungen oder nachlassende Kraft. Unsere Pflegekräfte übernehmen diese Aufgaben einfühlsam und verlässlich.
Konkrete Leistungen der Grundpflege umfassen u. a.:
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege sowie Hautpflege
- Ankleiden und Auskleiden: An- und Ausziehen sowie Auswahl geeigneter Kleidung
- Ernährung: Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und dem Trinken
- Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen und bei der Fortbewegung
- Inkontinenzversorgung: Unterstützung beim Toilettengang und bei der Versorgung
- Tagesstruktur: Begleitung im Alltag zur Förderung von Orientierung und Wohlbefinden
Wann wird Behandlungspflege notwendig?
Behandlungspflege wird immer dann notwendig, wenn medizinische Maßnahmen erforderlich sind, die über die reine Alltagsunterstützung hinausgehen. Sie setzt eine ärztliche Verordnung voraus und wird von qualifiziertem Pflegepersonal durchgeführt. Ziel ist es, eine Erkrankung zu behandeln, zu überwachen oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu verhindern.
Was versteht man unter Behandlungspflege im Alltag? Sie kommt z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt zum Einsatz, wenn die medizinische Versorgung zu Hause weitergeführt werden muss, oder bei chronischen Erkrankungen, die regelmäßige medizinische Kontrolle erfordern.
Typische Leistungen der Behandlungspflege sind:
- Medikamentengabe: Verabreichen und Richten von Medikamenten
- Injektionen: z. B. Insulin bei Diabetes
- Wundversorgung: Verbandswechsel und Wundbehandlung
- Katheter- und Stomapflege: Versorgung und Kontrolle
- Vitalzeichenkontrolle: Blutdruck- und Blutzuckermessungen
- Atemtherapie: Inhalationstherapien und Absaugungen
Wer übernimmt die Kosten?
Die Frage der Kostenübernahme ist für viele Familien eine der dringlichsten. Grundsätzlich gilt: Grundpflege und Behandlungspflege werden von unterschiedlichen Kostenträgern finanziert.
Die Pflegekasse übernimmt Leistungen der Grundpflege im Rahmen des anerkannten Pflegegrades. Je nach Pflegegrad stehen verschiedene Leistungsbeträge zur Verfügung, etwa für Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird. Kosten, die den bewilligten Betrag überschreiten, müssen als Eigenanteil getragen werden.
Behandlungspflege hingegen wird über die Krankenkasse abgerechnet, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die rechtliche Grundlage bildet § 37 SGB V. Für die Abrechnung ist keine Pflegestufe notwendig, entscheidend ist allein die ärztliche Verordnung.
Praktische Beispiele aus dem Pflegealltag verdeutlichen dies: Ein älterer Mensch, der Hilfe beim Duschen und Anziehen benötigt, erhält Grundpflege über die Pflegekasse. Benötigt er zudem täglich eine Insulininjektion, wird diese als Behandlungspflege über die Krankenkasse abgerechnet. Beide Leistungen können gleichzeitig und vom selben Pflegedienst erbracht werden.
Folgende Aspekte sollten Angehörige bei der Kostenplanung im Blick behalten:
-
- Pflegegrad: rechtzeitig beantragen, da er Voraussetzung für Pflegekassenleistungen ist
- Ärztliche Verordnungen: für Behandlungspflege zeitnah einholen und erneuern lassen
- Kommunikation: Pflegedienst und Krankenkasse frühzeitig über den Bedarf informieren
- Eigenanteil: mögliche Zuzahlungen im Haushaltsbudget einplanen
Fazit
Grundpflege und Behandlungspflege erfüllen unterschiedliche Aufgaben, greifen im Pflegealltag aber oft ineinander. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick zusammen:
| Merkmal | Grundpflege | Behandlungspflege |
|---|---|---|
| Inhalt | Körperpflege, Mobilität, Ernährung | medizinische Maßnahmen |
| Kostenträger | Pflegekasse | Krankenkasse |
| Verordnung | Pflegegrad erforderlich | ärztliche Verordnung erforderlich |
| Beispiele | Waschen, Ankleiden, Essen | Injektionen, Wundversorgung, Medikamente |
Die Unterscheidung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege hilft Ihnen, gezielt die richtige Unterstützung anzufordern und Leistungen optimal zu nutzen. Wer für sich oder seine Angehörigen einen verlässlichen Partner sucht, ist bei ovital gut aufgehoben. Als ambulanter Pflegedienst für Hagen und darüber hinaus stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen zur Seite und unterstützen Sie dabei, die passenden Pflegeleistungen zu organisieren.
